Zoll: Energiesteuerrückerstattung

…Schritt für Schritt durch den Antragsdschungel…

Der BHKW-Betreiber hat das Recht, für den vom BHKW verbrauchten Kraftstoff (Erdgas, Flüssiggas, Heizöl) die im Einkaufspreis enthaltenen Energiesteuer vom Zoll zurückzufordern, wenn der Nutzungsgrad des BHKWs über 70% liegt.
Die Beantragung der Rückerstattung hat bis zum 31.12. des jeweiligen Folgejahres zu erfolgen. Notwendig ist ein entsprechender Antrag vom zuständigen Hauptzollamt.

Wurde noch nie ein Antrag auf Energiesteuerrückerstattung für eine BHKW-Anlage gestellt, so muss der ERSTANTRAG aus der folgenden Tabelle verwendet werden. Ist dieser Antrag schon einmal gestellt worden, genügt für die Folgejahre der weniger aufwendige FOLGEANTRAG (Tabelleneintrag unten rechts; Vorlage für alle BHKWs gleich):

Zur einfacheren Berechnung des Kraftstoffverbrauches nach VDI-Norm 2077 eines Energator-BHKWs bis 15 kW elektrischer Leistung, gibt es ein Excel-Tool, das sich im passwortgeschützten Bereich der Homepage befindet.
Sprechen Sie hierzu bitte Ihren zuständigen Außendienstmitarbeiter direkt an.
Adressen finden Sie HIER.

Die folgende Tabelle enthält die Beiblätter zu jedem Energator-Typ, die als Nachweise der Hocheffizienz gegenüber Zoll und BAFA gelten: