…Schritt für Schritt durch den Antragsdschungel…
Der BHKW-Betreiber hat das Recht, für den vom BHKW verbrauchten Kraftstoff (Erdgas, Flüssiggas, Heizöl) die im Einkaufspreis enthaltenen Energiesteuer vom Zoll zurückzufordern, wenn der Nutzungsgrad des BHKWs über 70% liegt.
Die Beantragung der Rückerstattung hat bis zum 31.12. des jeweiligen Folgejahres zu erfolgen. Notwendig ist ein entsprechender Antrag vom zuständigen Hauptzollamt.
- Liste der Hauptzollämter
- Link zum Energiesteuer-Gesetz (EnergieStG)
- Link zur Energiesteuer-Verordnung (EnergieStV)
Wurde noch nie ein Antrag auf Energiesteuerrückerstattung für eine BHKW-Anlage gestellt, so muss der ERSTANTRAG aus der folgenden Tabelle verwendet werden. Ist dieser Antrag schon einmal gestellt worden, genügt für die Folgejahre der weniger aufwendige FOLGEANTRAG (Tabelleneintrag unten rechts; Vorlage für alle BHKWs gleich):
Zur einfacheren Berechnung des Kraftstoffverbrauches nach VDI-Norm 2077 eines Energator-BHKWs bis 15 kW elektrischer Leistung, gibt es ein Excel-Tool, das sich im passwortgeschützten Bereich der Homepage befindet.
Sprechen Sie hierzu bitte Ihren zuständigen Außendienstmitarbeiter direkt an.
Adressen finden Sie HIER.
Die folgende Tabelle enthält die Beiblätter zu jedem Energator-Typ, die als Nachweise der Hocheffizienz gegenüber Zoll und BAFA gelten: