Zollanmeldung

…Schritt für Schritt durch den Antragsdschungel…

Für eine spätere Erstattung der Energiesteuer und der Erzeugung von steuerbefreiten Strom müssen Sie den Betrieb des BHKW bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt anzeigen. Dies geschieht am besten schon vor der eigentlichen Inbetriebnahme, da die Erstattung erst ab der ersten Meldung bei Zoll beginnen kann. Die notwendigen Unterlagen für Ihr Bhkw können Sie der Tabelle unten entnehmen.

Eine Liste der Zuständigen Hauptzollämter finden Sie unter dem folgenden Link:

Entscheidend ist beim elektrischen Anschluss eines BHKWs auch die Frage nach der Positionierung der Stromzähler, was je nach Verwendungen und Abrechnung des erzeugten Stromes unterschiedlich sein kann. Außerdem spielt seit der Änderung der Einspeisevergütung von PV-Anlagen auch dies eine entscheidende Rolle. Das Messkonzept ist dem EVU mit anzugeben, damit die Abrechnung der Stromerzeugung bzw. Stromeinspeisung korrekt erfolgen kann. Das PDF-Dokument unter dem folgenden Link zeigt die verschiedenen Möglichkeiten auf HIER.