Mithilfe eines GIESE Energator BHKWs senken Sie nicht nur umweltschonend und hocheffizient Ihre Strom- und Heizkosten, sondern haben zugleich die Möglichkeit, von steuerlichen Vorteilen und Förderungen zu profitieren.
Der wirtschaftliche Nutzen von Blockheizkraftwerken ist für private wie auch gewerbliche Betreiber beachtlich. Einige Vorteile möchten wir Ihnen kurz vorstellen. Ein wichtiger Faktor, der für die Investition in ein Enerkon BHKW spricht, liegt in dem außerordentlich hohen Gesamtwirkungsgrad. Dieser liegt bei GIESE durch die Kraft-Wärme-Kopplung bei über 90%. Hinzu kommen eine hohe Stromkennziffer sowie ein verhältnismäßig niedriger Energieverbrauch. Dank der großen Auswahl an Leistungsgrößen bietet sich für jedes Gebäude das passende Blockheizkraftwerk – ideal abgestimmt auf den Anwendungsfall und damit einhergehenden Energiebedarf. Mit einem BHKW steht ihnen eine effiziente, stromproduzierende Heizung zur Verfügung, mit der Sie effektiv Energie sparen können und dabei an Komfort gewinnen.
Kosten für ein BHKW
Insbesondere Gebäude mit einem hohen Energiebedarf profitieren von der Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz der Blockheizkraftwerke. Die Kosten, mit denen Sie bei der Anschaffung eines Energator® BHKW rechnen müssen, sind abhängig von der gewählten Leistungsgröße sowie den baulichen Gegebenheiten vor Ort. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir erst nach Kenntnis Ihrer individuellen Situation konkrete Zahlen nennen können. Neben den Ausgaben für das GIESE Enerkon BHKW selbst fallen Zahlungen für die Installation und Inbetriebnahme, sowie den Kauf von Zubehör, z.B. für einen Wärmespeicher, an.
Bei den laufenden Betriebskosten fallen Ausgaben für den Brennstoff, die Wartung und Instandhaltung des BHKWs sowie Beiträge für eine eventuelle Versicherung an. Je nachdem, auf wie viele Betriebsstunden das GIESE Blockheizkraftwerk kommt, ist in der Regel nach einer Zeit von 6 bis 10 Jahren mit einer Amortisation zu rechnen. Danach können Sie als Betreiber mit Gewinnen rechnen, da Sie Ihre Strom- und Heizkosten bedeutend senken konnten. Sollten Sie einmal mehr Strom produzieren, als sie selbst benötigen, können Sie diesen gewinnbringend ins öffentliche Stromnetz einspeisen und sich vergüten lassen. Betrachten Sie Ihr Gebäude darüber hinaus als Wertanlage, können Sie darauf vertrauen, dass der Einbau eines BHKWs zur Wertsteigerung Ihrer Immobilie beiträgt.
Steuerliche Aspekte bei der Anschaffung eines BHKW
Nicht nur, dass Sie sich als BHKW-Betreiber unabhängiger von Gas- und Ölpreisschwankungen machen und auch Strom und Wärme langfristiger billiger werden. Darüber hinaus bieten sich Ihnen zahlreiche steuerliche Möglichkeiten und Förderungen, die vielen Blockheizkraftwerk-Besitzern längst noch nicht allen bekannt sind. Damit Sie beim Erwerb kein Geld verschenken oder eine unerwartete Steuernachzahlung riskieren, möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick über die steuerlichen Gesichtspunkte bei der Anschaffung eines Blockheizkraftwerks geben.
Zunächst sollten Sie wissen, dass der Staat vielfältige Zulagen und Förderungen sowie umfangreiche steuerliche Wahlrechte bietet. Je nachdem, ob Sie Ihr Blockheizkraftwerk privat oder gewerblich betreiben, unterscheiden sich die Steuervorteile. Und auch, ob Sie den produzierten Strom ausschließlich für eigene Zwecke verwenden oder dem öffentlichen Stromnetz zukommen lassen, hat Einfluss auf Ihre Steuer- und Fördermöglichkeiten.
Besonders lohnend ist die Befreiung von der Energie-, Strom- und Mineralölsteuer, die sich BHKW-Besitzer regelmäßig erstatten lassen können. Der Antrag ist beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen. Die Stromsteuerbefreiung gilt für BHKWs mit einer Nennleistung von bis zu 2 MW und unter der Voraussetzung, dass der Strom in räumlicher Nähe zum Produzenten verbraucht wird, also im eigenen Haus oder durch die Nachbarn. Der Bund und die Länder begrüßen die Investition der Deutschen in KWK-Anlagen, da diese CO2-Emmissionen sowie Primärenergie einsparen und damit besonders effizient und umweltschonend arbeiten.
Wer den größtmöglichen finanziellen Nutzen haben möchte, sollte bereits bei der Anschaffung des Blockheizkraftwerks die Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten optimal aufeinander abstimmen.
EEG - Erneuerbare-Energien-Gesetz / Förderung von Blockheizkraftwerken
Neben der Möglichkeit von Steuererleichterungen und -befreiungen bieten sich Ihnen als BHKW-Betreiber verschiedene Zuschussprogramme und Förderungen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt niedrig verzinste Kredit- und Zuschussprogramme zur Verfügung. Im Wesentlichen gibt es vier Kredit-Programme, die für Sie – als Privatperson – von Interesse sind.
- Programm 151: Energieeffizient Sanieren (Kredit)
- Programm 430: Energieeffizient Sanieren (Investitionszuschuss)
- Programm 167: Energieeffizient Sanieren (Ergänzungskredit)
- Programm 270: Erneuerbare Energien – Standard (Kredit)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, zahlt Investitionszuschüsse für Mini-BHKWs, bzw. KWK-Anlagen. Blockheizkraftwerke, die eine elektrische Leistung von 20 kW besitzen, werden seit dem 01.04.2012 über das BAFA-Mini-KWK-Programm mit einer Einmalzahlung gefördert.
Außerdem können Sie sich den Einbau eines GIESE Blockheizkraftwerks nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz bezuschussen und fördern lassen.
Kommt die Förderung durch das EEG für Sie nicht in Frage, können Sie alternativ eine Einspeisevergütung durch das KWK-Gesetz beantragen. Voraussetzung für die Vergütung ist, dass Ihr BHKW neu, nachgerüstet oder modernisiert ist.
Darüber hinaus besteht für Sie die Möglichkeit, eine Förderung von Ihrem Bundesland zu erhalten, die ebenfalls sehr lukrativ ausfallen kann. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich vor der Anschaffung über Fördermöglichkeiten erkundigen. Kredite von der KfW beispielsweise können nicht nachträglich in Anspruch genommen werden. Hinzu kommt, dass nicht jede Förderung kombinierbar ist. Lassen Sie sich daher vor der Installation eines GIESE Blockheizkraftwerks beraten, welche Förder- und Zuschussmöglichkeiten für Sie infrage kommen.
1. Energiesteuer-Rückerstattung
Erdgas: 0,0055 €/kWh
Flüssiggas: 0,0606 €/kg
1. Energiesteuer-Rückerstattung
Erdgas: 0,0055 €/kWh
Flüssiggas: 0,0606 €/kg
2. KWK-Einspeisevergütung bis 50 kWel [/kWh]
(für 10 Jahre oder 30.000 Vollbenutzungsstunden; bis Ende 2015 + Übergangsregelung)
0,0541
2. KWK-Einspeisevergütung bis 50 kWel [/kWh]
(für 10 Jahre oder 30.000 Vollbenutzungsstunden; bis Ende 2015 + Übergangsregelung)
0,0541
KWK-Einspeisevergütung bis 50 kWel [/kWh]
(für 60.000 Vollbenutzungsstunden; ab 01.01.2016)
0,04 (für Anteil Eigenverbrauch)
0,08 (für Anteil Einspeisung)
KWK-Einspeisevergütung bis 50 kWel [/kWh]
(für 60.000 Vollbenutzungsstunden; ab 01.01.2016)
0,04 (für Anteil Eigenverbrauch)
0,08 (für Anteil Einspeisung)
3. EEX-Baseload-Strompreis
(Quartalsweise durch Leipziger Energiebörse festgelegt) [/kWh]
ca. 0,03
3. EEX-Baseload-Strompreis
(Quartalsweise durch Leipziger Energiebörse festgelegt) [/kWh]
ca. 0,03
4. Vermiedene Netzkosten
1)
4. Vermiedene Netzkosten
Durch das 2. Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts wird festgelegt, dass der Netzbetreiber auch die vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNe) an den KWK-Betreiber zu zahlen haben. Nach den anerkannten Regeln der Technik berechneten Teil der vermiedenen Netznutzungsentgelte, (die eben durch den selbst erzeugten Strom vermieden werden) sind als zweites Preissegment an den KWK-Betreiber zu zahlen. Leider hat der Gesetzgeber noch keine für Klein-KWK-Anlagen festgesetzte Vergütung beschlossen. Es ist möglich, die Netzkosten anzusetzen, die der Versorger auf seiner Homepage als vorgelagerte Netzkosten bezeichnet.
5. eventuell regionale Förderungen
z.B. Münchner Förderprogramm Energieeinsparung (FES): 650,- € €/kWel
Münchner Förderprogramm Energieeinsparung (FES)
5. eventuell regionale Förderungen
z.B. Münchner Förderprogramm Energieeinsparung (FES): 650,- € €/kWel
Münchner Förderprogramm Energieeinsparung (FES)
6. CO2-Minderungsprogramm für Baden-Württemberg (Informationen zum CO2-Minderungsprogramm)
7. Viele Verbände (z.B. Landessportverbände) unterstützen ihre Mitgliedsvereine finanziell bei der Sanierung Ihrer Vereinsgebäude
8. Mini-KWK-Zuschuss (BAFA-Förderbedingungen beachten; nur für Bestandsbauten vor 01.01.2009).
Achtung: Beantragung muss vor der Bestellung erfolgen!
GB6-12 | GB7,5-15 | GB20-45 | HB7,5-15 |
3.688,- € | 3.938,- € | 4.375,- € | 3.150,- € |
8. Mini-KWK-Zuschuss (BAFA-Förderbedingungen beachten; nur für Bestandsbauten vor 01.01.2009).
Achtung: Beantragung muss vor der Bestellung erfolgen!
GB6-12: 3.688,- €
GB7,5-15: 3.938,- €
GB20-45: 4.375,- €
HB7,5-15: 3.150,- €
9. Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) Das EEWärmeG soll den Ausbau erneuerbarer Energien im Wärme– und Kältesektor bei der energetischen Gebäudeversorgung vorantreiben: Eigentümer von Neubauten nach §4 EEWärmeG müssen den Wärmeenergiebedarf durch anteilige Nutzung von Erneuerbaren Energien decken. Für Bestandsbauten soll eine ähnliche Regelung nach 2014 kommen, wenn in diesen die Heizung saniert oder neu gebaut wird. Alternativ zur Nutzung der Erneuerbaren Energien kann als Ersatzmaßnahme nach ein BHKW zu Einsatz kommen, wenn dies mind. 50% des Wärmeenergiebedarfs abdeckt.
10. EEG-Gesetz zur Eigenstromversorgung Für BHKW-Anlagen, die ab dem 01.08.2014 in Betrieb gehen, muss für den Anteil des Stroms, der dem Eigenverbrauch dient, ein verminderter Umlagesatz von 30% der aktuellen EEG-Umlage gezahlt werden. Der Satz steigt für das Kalenderjahr 2016 auf 35%; ab dem Jahr 2017 gilt ein Satz von 40%.
1) Durch das 2. Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts wird festgelegt, dass der Netzbetreiber auch die vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNe) an den KWK-Betreiber zu zahlen haben. Nach den anerkannten Regeln der Technik berechneten Teil der vermiedenen Netznutzungsentgelte, (die eben durch den selbst erzeugten Strom vermieden werden) sind als zweites Preissegment an den KWK-Betreiber zu zahlen. Leider hat der Gesetzgeber noch keine für Klein-KWK-Anlagen festgesetzte Vergütung beschlossen. Es ist möglich, die Netzkosten anzusetzen, die der Versorger auf seiner Homepage als vorgelagerte Netzkosten bezeichnet.
Die neuesten überregionalen Förderungen können ständig unter folgender Internet-Adresse recherchiert werden: www.Energiefoerderung.info (Förderungssuche nach PLZ möglich!)
Irrtümer und Änderungen vorbehalten! AGB und aktuelle Änderungen unter giese-gmbh.de
Fazit zur Wirtschaftlichkeit von BHKW
Ein Blockheizkraftwerk überzeugt durch seine enorme Wirtschaftlichkeit. Es bietet Ihnen viel Leistung bei einem niedrigen Energieverbrauch und lohnt sich umso mehr, je höher Ihr Energiebedarf ausfällt. Die Kosten für BHKWs sind abhängig von der Leistungsgröße. Neben den Kosten für die reine Anlage fallen noch einmal Nebenkosten von ca. 5000 Euro an, die von Ihnen eingeplant werden müssen.
In der Regel amortisiert sich ein Blockheizkraftwerk in weniger als 10 Jahren. Auch hier gilt, je höher Ihr Energiebedarf und -verbrauch pro Jahr ist, desto schneller macht sich die Neuanschaffung bezahlt. Auch die gewinnbringende Einspeisung von überschüssigem Strom ins öffentliche Stromnetz kann für Sie zur Einnahmequelle werden. Nur sollten Sie hierbei Ihre steuerlichen Pflichten im Auge behalten, um keine Nachzahlung zu riskieren. Doch auch der Bund und die Länder stellen zahlreiche Zulagen, Förderungen, Steuererleichterungen und -befreiungen zur Verfügung in Abhängigkeit davon, ob Sie privat oder gewerblich ein Blockheizkraftwerk betreiben möchten. Essentiell wichtig ist es, dass Sie sich jedoch bereits im Vorfeld über die Möglichkeiten zur Finanzierung informieren, um die Fristen zur Antragstellung zu wahren.
Downloads
- Notwendige Anträge für förderfähige BHKW
- Zoll-Anmeldung des Blockheizkraftwerks: Um später die Steuerentlastung beim Zoll beantragen zu können, muss das BHKW dort rechtzeitig angemeldet werden.
- EVU: Jedes BHKW muss bei zuständigen EVU (Energieversorgungsunternehmen) durch den verantwortlichen Elektroinstallateur angemeldet werden.
- BAFA – KWK-Vergütung: Nach der Inbetriebnahme muss das BHKW bei der BAFA angemeldet werden bzw. zugelassen werden. Wir haben die notwendigen Anträge und eine Hilfestellung für die Online-Anmeldung Ihres BHKWs für Sie zusammengestellt.
- Zoll – Energiesteuer-Rückerstattung: Dieser Antrag ist jährlich zu stellen. Hier finden Sie den Antrag für Energiesteuer-Rückerstattung für jeden Energator-Typ mit einer Ausfüllhilfe.
(Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
Unser Fragebogen zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eines BHKWs »