BHKW-Anmeldung beim VNB

…Schritt für Schritt durch den Antragsdschungel…

Jedes BHKW muss beim zuständigen VNB (Verteilnetzbetreiber) angemeldet werden, da dieses die entsprechenden Stromzähler liefern muss und für die Auszahlungen der Stromvergütungen nach dem KWK-Gesetz zuständig ist. Die folgende Tabelle enthält für jedes Energator-BHKW alle notwendigen, bereits vorausgefüllten Unterlagen nach VDE-AR-N4105:

Entscheidend ist beim elektrischen Anschluss eines BHKWs auch die Frage nach der Positionierung der Stromzähler, was je nach Verwendungen und Abrechnung des erzeugten Stromes unterschiedlich sein kann. Außerdem spielt seit der Änderung der Einspeisevergütung von PV-Anlagen auch dies eine entscheidende Rolle. Das Messkonzept ist dem VNB mit anzugeben, damit die Abrechnung der Stromerzeugung bzw. Stromeinspeisung korrekt erfolgen kann. Das PDF-Dokument unter dem folgenden Link zeigt die verschiedenen Möglichkeiten auf HIER.