Abwicklung der EEG-Umlage für Eigenversorger (§61 EEG 2014)
Nach Informationen der Seite www.netztransparenz.de wird die Abrechnung der auf den eigenverbrauchten BHKW-Strom-Anteil zu zahlende EEG-Umlage nun wie folgt geregelt:
„In § 7 AusglMechV wird die Abwicklung der EEG-Umlage für Eigenversorger in Verbindung mit § 61 EEG 2014 ergänzend geregelt. Strommengen, die die Monate August bis Dezember 2014 sowie das Jahr 2015 betreffen, werden spätestens im Zuge der Jahresabrechnung für 2015 im Jahr 2016 erstmals gemeldet und abgerechnet. Spätestens mit der Abrechnung für den Monat Januar 2016 werden erstmals monatliche Abschläge erhoben.
Klarstellend weisen wir darauf hin, dass die Abwicklung der EEG-Umlage für Letztverbraucher gem. § 61 Abs. 1 S. 3 EEG 2014 (bislang § 37 Abs. 3 S. 1 EEG 2012) weiterhin unverändert durchgeführt wird.“
Information zur Abwicklung der EEG-Umlage für Eigenversorger
Nach Informationen der Seite “www.netztransparenz.de” wird die Abwicklung der seit dem 01.08.2014 geltenden Regelung zur EEG-Umlage für Eigenversorger vorerst ausgesetzt. Grund hierfür ist eine fehlende Durchführungsverordnung, die das Vorgehen zur Anwendung des Gesetzes für die Verantwortlichen vorgibt.
Der Text der Meldung findet sich hier>>
Länderkammer fordert Änderungen an der EEG-Reform
Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die EEG-Reform, hält jedoch Änderungen für notwendig. Die Länder lehnen insbesondere die vorgesehene Stichtagsregelung ab. Rund 100 Änderungswünsche gab es in den fast 80-seitigen Empfehlungen der Fachausschüsse der Länderkammer, dazu noch einige Anträge einzelner Länder – eine Mehrheit fanden in der Plenarsitzung am 23. Mai nur ein Bruchteil. Dagegen ernteten Bundesenergieminister Sigmar Gabriel, der wegen Krankheit nicht anwesend war, wie auch seine Mitarbeiter viel Lob für den EEG-Entwurf, nicht nur von SPD-regierten Ländern.
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BW fördert KWK-Anlagen über 20 kW
Mit Datum vom 15.05.2014 wurden alle Teile (Kommunaler Programmteil, Allgemeiner Programmteil, Programm für Vereine) des vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) Baden-Württemberg getragenen Förderprogramms Klimaschutz-Plus für 2014 neu gestartet. Die förderfähigen Maßnahmen, die Fördersystematik (vornehmlich orientiert an der CO2-Minderung), die Förderhöhe (50 Euro pro vermiedener Tonne CO2) sowie die Deckelungen (kommunal: 20 % bis über 35 % der förderfähigen Investitionen, allgemein: 15 %, für im Krankenhausplan aufgeführte Krankenhäuser 20 %, absolut jeweils 200.000 Euro; Vereine: 40 %, absolut 50.000 Euro) bleiben grundsätzlich unverändert.
Gegenüber 2013 kommen jedoch die folgenden Änderungen zum Tragen>>
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