BHKW-Anmeldung bei der BAFA

…Schritt für Schritt durch den Antragsdschungel…

Das KWK-Gesetz regelt für alle BHKWs die höher der Stromvergütung. Dazu muss jedes BHKW bei der BAFA angemeldet werden – und zwar erst NACH erfolgter Inbetriebnahme. Für BHKWs bis zu einer elektrischen Leistung von 50 kW geschieht dies gemäß Allgemeinverfügung formlos per Online-Formular.

Mit dem folgenden Link gelangen Sie direkt zur Online-Anmeldung aller Energator-BHKWs mit einer elektrischen Leistung <=50kW:
https://elan1.bafa.bund.de/elan/frontend/index.php

ACHTUNG: Im letzten Schritt des Online-Formulars bitte unbedingt die Benachrichtigung per E-Mail bejahen, da ansonsten kein Nachweis über die Anmeldung vorliegen wird. Dieser Nachweis wird sowohl für die Anmeldung des BHKWs beim EVU als auch beim der Energiesteuerrückerstattung über den Zoll benötigt.

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