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	<title>Giese Energie- und Regeltechnik</title>
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		<title>Eine vollständige Energiesteuerentlastung ist wieder möglich</title>
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		<pubDate>Sat, 09 Mar 2013 15:46:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dohle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie die EU-Kommission kürzlich auf ihrer Webseite veröffentlichte, wurden gegen den Antrag Deutschlands auf eine Genehmigung des § 53a EnergieStG zur vollständigen Energiesteuerentlastung keine Einwände erhoben. Das Protokoll und der Wortlaut des Beschlusses vom 21. Februar sind auf der Webseite der EU-Kommission jedoch noch nicht abrufbar. Wie das Bundesministerium der Finanzen gegenüber der BHKW-Infothek mitteilte, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wie die EU-Kommission kürzlich auf ihrer Webseite veröffentlichte, wurden gegen den Antrag Deutschlands auf eine Genehmigung des § 53a EnergieStG zur vollständigen Energiesteuerentlastung keine Einwände erhoben. Das Protokoll und der Wortlaut des Beschlusses vom 21. Februar sind auf der Webseite der EU-Kommission jedoch noch nicht abrufbar.</p>
<p style="text-align: justify;">Wie das Bundesministerium der Finanzen gegenüber der BHKW-Infothek mitteilte, liege die beihilferechtliche Genehmigung dem Ministerium gleichwohl bereits vor. “Derzeit wird durch die Bundesregierung die entsprechende Bekanntmachung über das Inkrafttreten von § 53a EnergieStG im Bundesgesetzblatt vorbereitet”, so Silke Bruns, Pressesprecherin des Bundesministeriums der Finanzen.</p>
<p style="text-align: right;"><a href="http://www.bhkw-infothek.de/nachrichten/14139/2013-02-28-eine-vollstandige-energiesteuerentlastung-ist-wieder-moglich/">Publiziert am 28.02.2013 (www.bhkw-infozentrum.de)</a></p>
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		<title>BAFA-Zuschuss für Mini-KWK-Anlagen vorläufig ausgesetzt</title>
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		<pubDate>Sat, 09 Mar 2013 15:21:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dohle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit dem 1. April 2012 werden Heizungsmodernisierungen mit einem Mini-BHKW wieder im Rahmen eines Impulsprogramms mit einem Zuschuss gefördert. Mit dem aktuellen Mini-KWK-Impulsprogramm für stromerzeugende Heizungen bis 20 kW elektrischer Leistung sollten neben der umfassenden Novelle des KWKG weitere Anreize für den breiten Einsatz auch von Nano- und Mikro-BHKW geschaffen werden. Die administrative Umsetzung des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Seit dem 1. April 2012 werden Heizungsmodernisierungen mit einem Mini-BHKW wieder im Rahmen eines Impulsprogramms mit einem Zuschuss gefördert. Mit dem aktuellen <a href="http://www.bhkw-infothek.de/nachrichten/6815/2012-01-21-forderrichtlinie-zum-mini-kwk-impulsprogramm-veroffentlicht/">Mini-KWK-Impulsprogramm</a> für stromerzeugende Heizungen bis 20 kW elektrischer Leistung sollten neben der umfassenden Novelle des <a href="http://www.bhkw-infothek.de/nachrichten/8257/2012-06-15-arbeitsausgabe-des-kwkg-2012-als-pdf-dokument/">KWKG</a> weitere Anreize für den breiten Einsatz auch von Nano- und Mikro-BHKW geschaffen werden. Die administrative Umsetzung des Programms obliegt dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Wie das BAFA der BHKW-Infothek heute mitteilte, wurde die weitere Finanzierung des Programms bisher nicht bewilligt.</p>
<p style="text-align: justify;">Aufgrund der nicht gewährleisteten Finanzierung erhalten Antragsteller derzeit lediglich Eingangsbestätigungen vom BAFA. Nach Erhalt einer Eingangsbestätigung können Antragsteller zwar mit dem Bau der Anlage beginnen, eine Garantie auf Erhalt der Förderung besteht jedoch nicht. Für die weitere Finanzierung der Mini-KWK-Förderung sind zwar Mittel aus dem <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ekfg/BJNR180700010.html" target="_blank">Energie- und Klimafonds</a> (EKF) vorgesehen, jedoch soll die Mittelaufteilung für die aus diesem Fonds finanzierten Förderprogramme für das Jahr 2013 noch nicht beschlossen worden sein. Erschwerend kommt hinzu, dass die Einnahmen des Fonds aus dem Handel von Kohlendioxidzertifikaten drastisch zurückgegangen sind und daher möglicherweise eine weitere Finanzierung der Mini-KWK-Förderung zugunsten von Schaufensterprojekten wie der Elektromobilität unter die Räder geraten könnte.</p>
<p style="text-align: right;"><a href="http://www.bhkw-infothek.de/nachrichten/15296/2013-03-05-der-bafa-zuschuss-fur-mini-kwk-anlagen-wurde-ausgesetzt/">Publiziert am 05.03.2013 (www.BHKW-Infozentrum.de)</a></p>
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		<title>KWK-Anlagen wieder von der Energiesteuer befreit</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Dec 2012 09:18:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dohle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Europäische Kommission hat keine Vorbehalte gegen die von der Bundesregierung beantragte Verlängerung der Energiesteuerbefreiung für hocheffiziente KWK-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung. Seit dem 01. April 2012 war die Rückerstattung der Energiesteuer des in KWK-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung eingesetzten Brennstoffes ausgesetzt. Ursache hierfür war das Auslaufen der als staatliche Beihilfe eingestuften Begünstigung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Europäische Kommission hat keine Vorbehalte gegen die von der  Bundesregierung beantragte Verlängerung der Energiesteuerbefreiung für hocheffiziente KWK-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung.</strong></p>
<p>Seit dem 01. April 2012 war die Rückerstattung der  Energiesteuer des in KWK-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung eingesetzten  Brennstoffes ausgesetzt. Ursache hierfür war das Auslaufen der als staatliche Beihilfe eingestuften Begünstigung (§ 53 EnStG) zum 31. März 2012. In den letzten Monaten hat die EU-Kommission mehrfach Informationen und Erläuterungen zu dem im Oktober 2011  eingereichten Verlängerungsantrages der Beihilferechtlichen Genehmigung seitens der Bundesregierung angefordert.</p>
<p>Wie bekannt wurde, hat die EU-Kommission keine Einwände gegen die Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigung. Daher wird voraussichtlich rückwirkend zum 1. April eine Energiesteuerbefreiung für BHKW-Anlagen gewährt, sofern die  BHKW-Anlagen nach der KWK-Richtlinie der EU als hocheffizient eingestuft werden. Für KWK-Anlagen, die dieses Kriterium nicht erfüllen, aber einen Brennstoffnutzungsgrad von mindestens 70 % erreichen, soll ein neuer<br />
Mindeststeuersatz erhoben werden.</p>
<p>Am 26. Oktober 2012 soll die Neuregelung in der Energiesteuerrichtlinie verankert und im Plenum des EU-Parlamentes verabschiedet werden. Danach besteht seitens des Deutschen Bundestages die Möglichkeit, mit einem Artikelgesetz das Energiesteuergesetz anzupassen. Derzeit ist die genaue Ausgestaltung der neuen energiesteuerrechtlichen Regelung noch nicht abschließend geklärt. Einerseits könnte eine unbefristete Regelung für hocheffiziente KWK-Anlagen sowie die Erhebung einer Mindeststeuer für nicht hocheffiziente KWK-Anlagen mit 70%-Nutzungsgrad erfolgen. Aber auch eine zeitliche Befristung auf zum Beispiel über 10 Jahre für hocheffiziente KWK-Anlagen und anschließende Erhebung des Mindeststeuersatz befindet sich als Vorschlag in der Diskussion. Der Mindeststeuersatz beträgt nach Informationen des BHKW-Infozentrums bei Erdgas rund 20% des ermäßigten Steuersatzes.</p>
<p>(<a href="http://www.bhkw-infozentrum.de/statement/kwk-anlagen_wieder_von_der_energiesteuer_befreit.html">Artikel des BHKW-Infozentrums vom 19.10.2012</a>)</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Gratulation zur Meisterprüfung</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Dec 2012 06:53:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dohle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir gratulieren unserem Mitarbeiter, Herrn Felix Schneider, zur bestandenen Meisterprüfung als Elektrotechniker. Herr Schneider ist in unserem Haus im Bereich des Kundendienstes für unsere BHKWs im Einsatz und als Wartungstechniker im Bereich Steuerungs- und Regeltechnik tätig.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<table border="0" cellpadding="4">
<tbody>
<tr>
<td><img class="alignnone size-full wp-image-282" title="icon-pdf" src="http://www.giese-gmbh.de/wp-content/uploads/2012/12/Sektgläser.jpg" alt="" width="200" /></td>
<td>Wir gratulieren unserem Mitarbeiter, Herrn Felix Schneider, zur bestandenen Meisterprüfung als Elektrotechniker. Herr Schneider ist in unserem Haus im Bereich des Kundendienstes für unsere BHKWs im Einsatz und als Wartungstechniker im Bereich Steuerungs- und Regeltechnik tätig.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
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		<title>Messkonzepte für Eigenerzeugungsanlagen</title>
		<link>http://www.giese-gmbh.de/2012/08/messkonzepte-fur-eigenerzeugungsanlagen/</link>
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		<pubDate>Fri, 10 Aug 2012 13:05:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dohle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit die Stromvergütung für neue PV-Anlagen umgestellt worden ist (von reiner reinen Einspeisevergütung auf eine vorrangige Vergütung der Eigennutzung), ergab sich in der letzetn Zeit immer häufiger das Problem, wie die Stromabrechnung funktionieren soll, wenn auch ein BHKW im Objekt mit vrebaut ist. Viele Energieversorger stellten sich auf den Standpunkt, dass eine der beiden Anlagen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit die Stromvergütung für neue PV-Anlagen umgestellt worden ist (von reiner reinen Einspeisevergütung auf eine vorrangige Vergütung der Eigennutzung), ergab sich in der letzetn Zeit immer häufiger das Problem, wie die Stromabrechnung funktionieren soll, wenn auch ein BHKW im Objekt mit vrebaut ist. Viele Energieversorger stellten sich auf den Standpunkt, dass eine der beiden Anlagen (PV oder BHKW) dann grundsätzlich den erzeugten Strom komplett einspeisen müssten. Damit ließ sich die Anlage mit Kompletteinspeisung nicht mehr wirtschafltich darstellen.</p>
<p>Mit dem neuen KWK-Gesetz wurde hier Klarheit geschaffen. Unter dem folgenden Link steht eine Auflistung der möglichen Messkonzepte zum Download bereit. Hier werden zusätzlich auch alle anderen Konzepte aufgezeigt (z.B. Messkonzept für eine MFH): <a href="http://www.giese-gmbh.de/wp-content/uploads/2012/08/Messkonzepte-für-Erzeugungsanlagen.pdf"><img title="PDF" src="http://www.giese-gmbh.de/wp-content/uploads/2010/07/icon-pdf.gif" alt="" width="18" height="16" /></a></p>
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		<title>Aussetzung der Energiesteuerrückerstattung nach dem 31.03.2012?</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 06:28:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dohle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesverband Kraftwärmekopplung (BKWK) informiert, dass mit Erlass 2012/0306590 des Bundesministeriums für Finanzen (BMF), die Aussetzung der Bearbeitung der Steuerentlastungsanträge durch  die Hauptzollämter angeordnet hat. Im Auftrag des BKWK hat die Kanzlei Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nunmehr den genauen Sachverhalt geprüft und in einem Kurzgutachten dargestellt. Im Ergebnis leitet sich daraus folgende Empfehlung für Anlagenbetreiber ab: &#8220;Für Brennstoffe (fossile [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesverband Kraftwärmekopplung (BKWK) informiert, dass mit Erlass 2012/0306590 des Bundesministeriums für Finanzen (BMF), die Aussetzung der Bearbeitung der Steuerentlastungsanträge durch  die Hauptzollämter angeordnet hat. Im Auftrag des BKWK hat die Kanzlei Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nunmehr den genauen Sachverhalt geprüft und in einem <strong><a href="http://www.giese-gmbh.de/wp-content/uploads/2012/04/Kurzgutachtlicher-Vermerk-12-4-12.pdf">Kurzgutachten</a></strong> dargestellt. Im Ergebnis leitet sich daraus folgende Empfehlung für Anlagenbetreiber ab:</p>
<p>&#8220;Für Brennstoffe (fossile Brennstoffe, nur diese sind betroffen vom o.g. Erlass des BMF), die bis zum 31.03.2012 eingesetzt wurden, wird die Steuerentlastung in jedem Fall von den Hauptzollämtern auf<br />
Antrag gewährt.&#8221; (&#8230;) &#8220;Auch für ab dem 1.4.2012 eingesetzte Brennstoffe sollte im Grundsatz  jeder Anlagenbetreiber &#8211; wie bisher &#8211; seine Anträge zur Steuerentlastung an das zuständige Hauptzollamt  stellen. Solange über diese noch nicht beschieden ist und mithin kein Ablehnungsbeschied vorliegt, läuft keine Frist, binnen derer weitere Maßnahmen ergriffen werden müssten, um bei positiver Bescheidung durch die Kommission auch nachträglich in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen. Jedoch muss jeder Anlagenbetreiber nunmehr wirtschaftlich prüfen, welche Folgen damit zusammenhängen, dass unter Umständen<br />
die Steuerentlastung über den 31.03.2012 hinaus nicht gewährt wird.&#8221;</p>
<p>Der BKWK steht mit den zuständigen Bundesministerien in Verbindung, um sie zur Herbeiführung einer positiven Entscheidung bei der EU-Kommission zu unterstützen.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Novellierung KWK-Gesetz 2012</title>
		<link>http://www.giese-gmbh.de/2011/12/novellierung-kwk-gesetz-2012/</link>
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		<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 08:11:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dohle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 02.12. 2011 hat das BMWi den relevanten Verbänden den (noch nicht mit den anderen zuständigen Bundesministerien abgestimmten) Referentenentwurf zur Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2012) zugesandt. Aufgrund des nun herrschenden inakzeptablen Termindrucks, soll der Entwurf laut BMWi nach der gegenwärtig laufenden Ressortabstimmung (Abstimmung mit den anderen zuständigen Fachministerien der Bundesregierung) am 14.12.11 (spätestens am 20.12.2011) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 02.12. 2011 hat das BMWi den relevanten Verbänden den (noch nicht mit den anderen zuständigen Bundesministerien abgestimmten) Referentenentwurf zur Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2012) zugesandt. Aufgrund des nun herrschenden inakzeptablen Termindrucks, soll der Entwurf laut BMWi nach der gegenwärtig laufenden Ressortabstimmung (Abstimmung mit den anderen zuständigen Fachministerien der Bundesregierung) am 14.12.11 (spätestens am 20.12.2011) dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Regierungsbeschluss wird dann zur 1. Lesung im Januar 2012 in den Bundestag überwiesen. Nach den<br />
parlamentarischen Verfahren (Ausschuss-Beratung, Verbändeanhörung, Befassung Bundesrat, 2. Und 3. Lesung Bundestag) soll dann nach der Zielstellung des BMWi die Novelle des KWKG 2012 vor der Sommerpause 2012 in Kraft treten. Im Wesentlichen sind folgende Änderungen geplant, die wichtige Schritte in die richtige Richtung bedeuten würden:</p>
<p>1. Förderung von Wärme- und Kältespeicher: Wärmespeicher (auch Kältespeicher) werden zukünftig investiv gefördert, wenn<br />
- die KWK-Anlage mindestens 5 Kubikmeter Wasservolumenäquivalent aufweist<br />
- die Wärme des Wärmespeichers überwiegend aus KWK-Anlagen stammt<br />
- der jährliche Wärmeverlust 19% der entnommenen Wärme unterschreitet<br />
- die KWK-Anlage über Informations- und Kommunikationstechnik verfügt, um Knappheitssignale des Strommarktes zu empfangen und technisch in der Lage ist, automatisch auf diese zu reagieren.<br />
- der Speicher mindestens für eine sechsstündige Beladung bei Wärmehöchstlast der angeschlossenen KWK-Anlage ausgelegt ist.<br />
Wenn diese Bestimmungen erfüllt sind, erhält der Betreiber des Wärmespeichers einen Investitionszuschuss in Höhe von 250,- € je Kubikmeter Wasservolumenäquivalent.<br />
2. Klarstellung, dass die Regelungen zur Anschluss- und Abnahmepflicht äquivalent zu §6, 11 und 12 EEG zu betrachten sind.<br />
3. Auch nach Ablauf der Zuschlagsberechtigung Aufnahmepflicht für KWK-Strom durch den Netzbetreiber in dessen Bilanzkreis auf Wunsch des Anlagenbetreibers.<br />
4. KWK-Anlagen und auch Speicher, die an einem Standort innerhalb von 12 Monaten in Betrieb genommen wurden, gelten in Bezug auf ihre Leistungsklasse als eine Anlage. (Anmerkung: Liegen bei Mehrmodulanlagen also mehr als 12 Monate zwischen den Inbetriebnahmen, gelten diese als Einzelanlagen, was natürlich u.U. extrem positive Auswirkungen auf die Höhe der Stromförderungen hat.)<br />
5. Die Regelungen zum Ausbau der Fernwärme wurden spezifiziert. In Zukunft werden Netze mit einem mittleren Innendurchmesser von weniger als 100mm 100,- € pro Meter Zuschlag erhalten. Netze mit einem mittleren Innendurchmesser von mehr als 100mm 30% der ansatzfähigen Investitionskosten des Neu- oder Ausbaus.<br />
6. Der Antrag auf Zulassung für Wärme- und Kältenetze kann nach der Inbetriebnahme des neu- oder ausgebauten Wärmenetzes bis zum 1. Juli des auf die Inbetriebnahme folgenden Kalenderjahres, spätestens aber bis zum 31. März des darauf folgenden Jahres gestellt werden.<br />
7. Verringerung des Verwaltungsaufwandes für kleine KWK-Anlagen bis 20 kW: Gemäß §6 Absatz 6 Satz 1 KWK-G können Betreiber von KWK-Anlagen bis zu einer Leistung von 20 kW (bisher 10 kW) bei Erfüllung der Bedingungen der Allgemeinverfügung auf einen Zulassungsantrag verzichten. Außerdem werden Betreiber solcher Anlagen gemäß §8 Abs. 2 KWK-Gesetz von den jährlichen Mitteilungspflichten befreit.</p>
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		<title>Neustart für Mini-KWK-Förderung in 2012</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 08:16:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dohle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung in der Ausgabe vom 29. November 2011 plant die Bundesregierung, die zusätzliche Förderung von Mini-KWK-Anlagen im nächsten Jahr wieder zu aktivieren. „Es ist vorgesehen, die Aussetzung der Förderung von Mini-KWK-Anlagen im Haushaltsjahr 2012 zu beenden“ zitiert die Süddeutsche Zeitung aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung in der Ausgabe vom 29. November 2011 plant die Bundesregierung, die zusätzliche Förderung von Mini-KWK-Anlagen im nächsten Jahr wieder zu aktivieren. „Es ist vorgesehen, die Aussetzung der Förderung von Mini-KWK-Anlagen im Haushaltsjahr 2012 zu beenden“ zitiert die Süddeutsche Zeitung aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen.</p>
<p>Das 2008 eingeführte Mini-KWK-Impulsprogramm war im Frühjahr 2010 aufgrund der großen Nachfrage offiziell gestoppt worden, seit September 2009 hatte das für die Abwicklung zuständige BAFA keine Anträge mehr angenommen, da die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Anträge bereits die Haushaltsmittel bis Ende 2010 vereinnahmt hatten (<a href="http://www.tga-fachplaner.de/Newsarchiv/2010/3/BMU-streicht-Zuschuesse-fuer-neue-Mini-KWK-Anlagen,QUlEPTI3NjA5MCZNSUQ9MTA3OTg3.html?UID=E0A5314CA3E0B49F6BCB6D9CAE22B70C1EA6B54E8F7DE1">Bericht von TGA Fachplaner</a>). Anträge nach dem 1. August 2009 wurden sogar nachträglich abgelehnt.</p>
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		<title>EnergieAgentur NRW zum Thema KWK</title>
		<link>http://www.giese-gmbh.de/2011/11/energieagentur-nrw-zu-kwk/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 10:53:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dohle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Die EnergieAgentur NRW gibt auf ihrer Internetseite einen aktuellen und übersichtlichen Überblick über die aktuellen Förderungen zum Thema Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Zusätzlich findet sich eine Liste, welche Energieversorger (EVUs) in NRW KWK-Anlagen fördern. Die Förderungen reichen dabei über einen finanziellen Zuschuss bis zur Vermittlung von Contracting-Angeboten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die EnergieAgentur NRW gibt auf ihrer <a href="http://www.energieagentur.nrw.de/foerderung/page.asp?TopCatID=2534&amp;CatID=2606&amp;RubrikID=2606">Internetseite</a> einen aktuellen und übersichtlichen Überblick über die aktuellen Förderungen zum Thema Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Zusätzlich findet sich eine <a href="http://www.energieagentur.nrw.de/_database/_data/datainfopool/foerderung_bhkw_evu.pdf">Liste</a>, welche Energieversorger (EVUs) in NRW KWK-Anlagen fördern. Die Förderungen reichen dabei über einen finanziellen Zuschuss bis zur Vermittlung von Contracting-Angeboten.</p>
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		<title>Film über Energator-BHKWs</title>
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		<pubDate>Mon, 10 Jan 2011 13:40:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dohle</dc:creator>
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