Film über Energator-BHKWs

Montag, 10. Januar 2011

Aussetzung der Energiesteuerrückerstattung nach dem 31.03.2012?

Der Bundesverband Kraftwärmekopplung (BKWK) informiert, dass mit Erlass 2012/0306590 des Bundesministeriums für Finanzen (BMF), die Aussetzung der Bearbeitung der Steuerentlastungsanträge durch  die Hauptzollämter angeordnet hat. Im Auftrag des BKWK hat die Kanzlei Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nunmehr den genauen Sachverhalt geprüft und in einem Kurzgutachten dargestellt. Im Ergebnis leitet sich daraus folgende Empfehlung für Anlagenbetreiber ab:

“Für Brennstoffe (fossile Brennstoffe, nur diese sind betroffen vom o.g. Erlass des BMF), die bis zum 31.03.2012 eingesetzt wurden, wird die Steuerentlastung in jedem Fall von den Hauptzollämtern auf
Antrag gewährt.” (…) “Auch für ab dem 1.4.2012 eingesetzte Brennstoffe sollte im Grundsatz  jeder Anlagenbetreiber – wie bisher – seine Anträge zur Steuerentlastung an das zuständige Hauptzollamt  stellen. Solange über diese noch nicht beschieden ist und mithin kein Ablehnungsbeschied vorliegt, läuft keine Frist, binnen derer weitere Maßnahmen ergriffen werden müssten, um bei positiver Bescheidung durch die Kommission auch nachträglich in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen. Jedoch muss jeder Anlagenbetreiber nunmehr wirtschaftlich prüfen, welche Folgen damit zusammenhängen, dass unter Umständen
die Steuerentlastung über den 31.03.2012 hinaus nicht gewährt wird.”

Der BKWK steht mit den zuständigen Bundesministerien in Verbindung, um sie zur Herbeiführung einer positiven Entscheidung bei der EU-Kommission zu unterstützen.

 

Montag, 16. April 2012

Novellierung KWK-Gesetz 2012

Am 02.12. 2011 hat das BMWi den relevanten Verbänden den (noch nicht mit den anderen zuständigen Bundesministerien abgestimmten) Referentenentwurf zur Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2012) zugesandt. Aufgrund des nun herrschenden inakzeptablen Termindrucks, soll der Entwurf laut BMWi nach der gegenwärtig laufenden Ressortabstimmung (Abstimmung mit den anderen zuständigen Fachministerien der Bundesregierung) am 14.12.11 (spätestens am 20.12.2011) dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Regierungsbeschluss wird dann zur 1. Lesung im Januar 2012 in den Bundestag überwiesen. Nach den
parlamentarischen Verfahren (Ausschuss-Beratung, Verbändeanhörung, Befassung Bundesrat, 2. Und 3. Lesung Bundestag) soll dann nach der Zielstellung des BMWi die Novelle des KWKG 2012 vor der Sommerpause 2012 in Kraft treten. Im Wesentlichen sind folgende Änderungen geplant, die wichtige Schritte in die richtige Richtung bedeuten würden:

1. Förderung von Wärme- und Kältespeicher: Wärmespeicher (auch Kältespeicher) werden zukünftig investiv gefördert, wenn
- die KWK-Anlage mindestens 5 Kubikmeter Wasservolumenäquivalent aufweist
- die Wärme des Wärmespeichers überwiegend aus KWK-Anlagen stammt
- der jährliche Wärmeverlust 19% der entnommenen Wärme unterschreitet
- die KWK-Anlage über Informations- und Kommunikationstechnik verfügt, um Knappheitssignale des Strommarktes zu empfangen und technisch in der Lage ist, automatisch auf diese zu reagieren.
- der Speicher mindestens für eine sechsstündige Beladung bei Wärmehöchstlast der angeschlossenen KWK-Anlage ausgelegt ist.
Wenn diese Bestimmungen erfüllt sind, erhält der Betreiber des Wärmespeichers einen Investitionszuschuss in Höhe von 250,- € je Kubikmeter Wasservolumenäquivalent.
2. Klarstellung, dass die Regelungen zur Anschluss- und Abnahmepflicht äquivalent zu §6, 11 und 12 EEG zu betrachten sind.
3. Auch nach Ablauf der Zuschlagsberechtigung Aufnahmepflicht für KWK-Strom durch den Netzbetreiber in dessen Bilanzkreis auf Wunsch des Anlagenbetreibers.
4. KWK-Anlagen und auch Speicher, die an einem Standort innerhalb von 12 Monaten in Betrieb genommen wurden, gelten in Bezug auf ihre Leistungsklasse als eine Anlage. (Anmerkung: Liegen bei Mehrmodulanlagen also mehr als 12 Monate zwischen den Inbetriebnahmen, gelten diese als Einzelanlagen, was natürlich u.U. extrem positive Auswirkungen auf die Höhe der Stromförderungen hat.)
5. Die Regelungen zum Ausbau der Fernwärme wurden spezifiziert. In Zukunft werden Netze mit einem mittleren Innendurchmesser von weniger als 100mm 100,- € pro Meter Zuschlag erhalten. Netze mit einem mittleren Innendurchmesser von mehr als 100mm 30% der ansatzfähigen Investitionskosten des Neu- oder Ausbaus.
6. Der Antrag auf Zulassung für Wärme- und Kältenetze kann nach der Inbetriebnahme des neu- oder ausgebauten Wärmenetzes bis zum 1. Juli des auf die Inbetriebnahme folgenden Kalenderjahres, spätestens aber bis zum 31. März des darauf folgenden Jahres gestellt werden.
7. Verringerung des Verwaltungsaufwandes für kleine KWK-Anlagen bis 20 kW: Gemäß §6 Absatz 6 Satz 1 KWK-G können Betreiber von KWK-Anlagen bis zu einer Leistung von 20 kW (bisher 10 kW) bei Erfüllung der Bedingungen der Allgemeinverfügung auf einen Zulassungsantrag verzichten. Außerdem werden Betreiber solcher Anlagen gemäß §8 Abs. 2 KWK-Gesetz von den jährlichen Mitteilungspflichten befreit.

Donnerstag, 8. Dezember 2011

Neustart für Mini-KWK-Förderung in 2012

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung in der Ausgabe vom 29. November 2011 plant die Bundesregierung, die zusätzliche Förderung von Mini-KWK-Anlagen im nächsten Jahr wieder zu aktivieren. „Es ist vorgesehen, die Aussetzung der Förderung von Mini-KWK-Anlagen im Haushaltsjahr 2012 zu beenden“ zitiert die Süddeutsche Zeitung aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen.

Das 2008 eingeführte Mini-KWK-Impulsprogramm war im Frühjahr 2010 aufgrund der großen Nachfrage offiziell gestoppt worden, seit September 2009 hatte das für die Abwicklung zuständige BAFA keine Anträge mehr angenommen, da die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Anträge bereits die Haushaltsmittel bis Ende 2010 vereinnahmt hatten (Bericht von TGA Fachplaner). Anträge nach dem 1. August 2009 wurden sogar nachträglich abgelehnt.

Mittwoch, 7. Dezember 2011

EnergieAgentur NRW zum Thema KWK

Die EnergieAgentur NRW gibt auf ihrer Internetseite einen aktuellen und übersichtlichen Überblick über die aktuellen Förderungen zum Thema Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Zusätzlich findet sich eine Liste, welche Energieversorger (EVUs) in NRW KWK-Anlagen fördern. Die Förderungen reichen dabei über einen finanziellen Zuschuss bis zur Vermittlung von Contracting-Angeboten.

Mittwoch, 30. November 2011

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